Förderprogramm "Digitale Zeiterfassung"
Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber zu einer systematischen Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter verpflichtet sind. Dies betrifft alle Arbeitnehmer unabhängig vom Arbeitsort also auch Mitarbeiter im Homeoffice oder Außendienst. Zwar bestehen aktuell noch offene Fragen hinsichtlich der gesetzlichen Umsetzung, doch schon jetzt steht fest, dass ab sofort die genaue Arbeitszeit dokumentiert werden muss.
Im Rahmen des Förderprogramms "Digitale Zeiterfassung" sucht der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. nach weiteren Pilotpartnern, die Ihr Feedback in die Entwicklung des Produkts einbringen.