Der neue Standard Digitale Zeiterfassung

Komfortabel und zuverlässig – die gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung.

Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Gesetzliche Urlaubsregelungen

Die Urlaubszeit rückt näher und es ist wichtig, die grundlegenden gesetzlichen Regelungen zu verstehen. Urlaub dient der Erholung und ist für Arbeitnehmer ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen pro Jahr. Dabei beträgt der jährliche Mindestanspruch bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage und bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage. Es ist jedoch auch möglich, vertraglich eine höhere Anzahl an Urlaubstagen zu vereinbaren.

 

Berechnung des Urlaubsanspruchs

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs erfolgt anhand einer einfachen Formel: 


gesetzlicher Urlaubsanspruch / Anzahl der Wochenarbeitstage x Anzahl der tatsächlichen Wochenarbeitstage = tatsächlicher Urlaubsanspruch

 

also zum Beispiel: 24 / 6 x 5 = 20


Dieser Anspruch auf Urlaub soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer ausreichend Zeit zur Erholung haben und ihren beruflichen Pflichten nachkommen können.

 

Nebenbeschäftigung im Urlaub: Was ist erlaubt?

Der Urlaub ist in Deutschland besonders geschützt und dient der Erholung von Arbeitnehmern. Das Bundesurlaubsgesetz (§ 8) legt fest, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs keine Erwerbstätigkeiten ausüben dürfen, die dem Zweck des Urlaubs widersprechen. Damit dürfen Mitarbeiter in ihrem Urlaub keiner Nebenbeschäftigung nachgehen, denn in der Regel widerspricht die Ausübung eines Nebenjobs dem Erholungszweck des Urlaubs. Allerdings gibt es Ausnahmen, und hier kommt es auf den Einzelfall an. Vergütete Arbeiten während des Urlaubs sind nicht grundsätzlich verboten, sofern sie die geistige und körperliche Regeneration fördern und die Belastung sowie der zeitliche Aufwand deutlich geringer sind als beim Hauptjob. Beispielsweise kann körperliche Arbeit im Urlaub als Ausgleich zum ständigen Sitzen im Büro dienen und somit zur Erholung beitragen.


Unerlaubte Nebenbeschäftigungen im Urlaub können gravierende Konsequenzen für Arbeitnehmer haben. Als Arbeitgeber können Sie Mitarbeiter auffordern, die Nebentätigkeit zu unterlassen, Abmahnungen aussprechen oder sie sogar kündigen. Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes einhalten, ist es ratsam, festzulegen, dass sämtliche Nebenbeschäftigungen im Voraus abgestimmt und genehmigt werden müssen.

 

Erkrankung im Urlaub: Was gilt?

Eine häufige Frage betrifft die Situation, wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt. In diesem Fall werden die erkrankten Tage nicht als Urlaubstage gewertet, sofern sie durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Wichtig ist hierbei, dass die ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorliegen muss. Dies stellt sicher, dass Arbeitnehmer bei Krankheit nicht zusätzlich Urlaubstage verlieren.

 

Was passiert mit Resturlaub?

Es kann Situationen geben, in denen nicht der gesamte Urlaub im laufenden Jahr genommen werden kann. In solchen Fällen legt das Gesetz fest, dass der Resturlaub bis spätestens zum 31. März des Folgejahres genommen werden muss. Allerdings darf der Resturlaub erst verfallen, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit für Urlaub gegeben und mehrfach darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub genommen werden muss und andernfalls verfällt. So lautete das Urteil des Bundesarbeitsgerichts Ende 2022. Manche Arbeitgeber bieten auch die Möglichkeit, den Resturlaub auszuzahlen. Diese Option kann jedoch vertraglich ausgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer die Gelegenheit zur Erholung nutzen. Meist wird der Resturlaub nur ausgezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann. 

 

Wichtige Aspekte der Urlaubsregelung im Überblick

  • Sicherstellen von Erholung

  • Bessere Work-Life-Balance

  • Arbeitnehmer müssen ihre Rechte verstehen

  • Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer ausreichend informieren

 

Unser Produkt

Als Web-Anwendung oder auch als benutzerfreundliche App stellt die Zeiterfassung sicher, dass Sie die gesetzlichen Urlaubsregelungen in Deutschland mühelos einhalten können. Wir verstehen die Komplexität dieser Vorschriften und haben das System entwickelt, um Ihnen die Verwaltung von Urlaubsansprüchen so einfach wie möglich zu gestalten. Machen Sie Schluss mit lästigem Papierkram, Anträgen und komplizierten Berechnungen. 

 

Urlaub beantragen

In der Zeiterfassung können Mitarbeiter Urlaub einfach digital beantragen. Hierbei sehen sie auch, wieviel Resturlaub sie noch haben. Wenn der Antrag gestellt ist, muss ein Vorgesetzter ihn entweder genehmigen oder ablehnen. Den aktuellen Status seiner Anträge kann man in der Zeiterfassung einsehen und wird benachrichtigt, wenn der Antrag bearbeitet wurde. Dank Erinnerungen per E-Mail und Benachrichtigungen geht kein Urlaubsantrag verloren. Bei Fehlern kann der Antrag mit wenigen Klicks zurückgezogen werden. 

 

 Urlaub beantragen 


Mithilfe der hinterlegten Vertretungsregeln werden Vorgesetzte in der Bearbeitung direkt auf mögliche Ausfälle im betroffenen Team aufmerksam gemacht. So ist eine problemlose Planung immer möglich, ohne dass sich die Einsatz- und Urlaubsplanung in die Quere kommen.


Gutschrift bei Erkrankung im Urlaub

Erkrankt ein Mitarbeiter während seines Urlaubs und reicht dann eine ärztliche Krankschreibung ein, werden ihm die jeweiligen Urlaubstage automatisch gutgeschrieben, sodass kein Urlaubstag verloren geht. 

 

Arbeitszeitmodelle 

Verschiedene Arbeitszeitmodelle können einfach eingestellt werden. Da diese die Grundlage für die anteilige Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs für Teilzeitmitarbeiter bilden, sollten sie immer richtig hinterlegt sein. Auch bei Vollzeitmitarbeitern ist es wichtig, wenn zum Beispiel ein halber Urlaubstag genommen wird. Die Zeiterfassung rechnet den richtigen Wert automatisch aus. 

Sie können eines der Standard-Arbeitszeitmodelle (5- oder 6-Tage-Woche) für alle Mitarbeiter auswählen oder individuelle Werte für jeden Mitarbeiter einstellen. 

 

 Standardarbeitszeitmodell 

 

 Arbeitszeitmodell individuell einstellen  

 

Jederzeit starten!

Sie fragen sich, ob Sie bis zum Beginn des neuen Jahres warten müssen, damit Ihre aktuellen Werte nicht verloren gehen? Mit der Zeiterfassung können Sie auch mitten im Jahr beginnen und Ihre Startwerte selbst eintragen. Stundenkonten behalten ihren aktuellen Stand und die Anzahl der verbleibenden Urlaubstage der Mitarbeiter bleibt gleich. Testen Sie die Zeiterfassung jetzt kostenlos unter www.zeiterfassung-pflicht.de.
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 29. Mai 2023

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen