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Betriebliche Ersthelferausbildung nach DGUV-Vorschriften

Unfälle am Arbeitsplatz können jederzeit passieren und eine schnelle Erste-Hilfe-Versorgung kann oft den entscheidenden Unterschied machen. In den meisten Unternehmen können alle Mitarbeiter zu Ersthelfern ausgebildet werden und sind sogar dazu verpflichtet, sich zum Ersthelfer im Betrieb aus- und fortzubilden sowie sich anschließend als Ersthelfer zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung ist Teil ihrer sogenannten Unterstützungspflichten


Arbeitgeber sollten unbedingt darauf achten, dass ausreichend Mitarbeiter an Erste-Hilfe-Schulungen teilnehmen und regelmäßig und rechtzeitig eine Fortbildung machen, um die Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) einzuhalten und hohe Strafen zu vermeiden.

 

Ausbildung und Nachschulung

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus einem neunstündigen Erste-Hilfe-Lehrgang. Dieser beinhaltet essenzielle Themen, die im Umgang mit Notfallsituationen wichtig sind. Damit Ersthelfer qualifiziert bleiben und weiterhin als solche anerkannt werden, ist alle zwei Jahre eine Nachschulung erforderlich. Die Kosten für betriebliche Schulungen übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkassen.

 

Bedarf an Ersthelfern im Betrieb

Die Anzahl der benötigten Ersthelfer hängt vor allem von der Unfallgefahr am Arbeitsplatz ab. Auf Baustellen zum Beispiel, wo Unfälle häufiger auftreten können, ist die Anzahl der Ersthelfer entsprechend höher. Als grobe Richtlinie gilt: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten sollte mindestens ein Ersthelfer verfügbar sein. Bei über 20 Personen variiert die Anzahl je nach Betriebstyp zwischen 5% und 10% der Anzahl der Versicherten.

 

Ausbildungsort und -möglichkeiten

Die Ersthelferausbildung findet üblicherweise am Standort des Anbieters statt. Sowohl die Erstausbildung, als auch die Nachschulungen erfolgen ausschließlich durch speziell dazu ermächtigte Stellen. Die DGUV bietet auf ihrer Webseite eine Übersicht an, über die Sie einfach die nächstgelegenen Stellen ausfindig machen können. Bei größeren Gruppen ab 15 Teilnehmern haben Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit, den Kurs in die Räumlichkeiten des Unternehmens zu verlagern. Dies ermöglicht eine flexible Integration der Schulung in den regulären Arbeitsablauf.

 

Aufgaben der Ersthelfer im Unternehmen

Ersthelfer übernehmen im Notfall die Erstversorgung nach einem Arbeitsunfall, rufen den Rettungsdienst und leiten wichtige Informationen weiter. Zudem werden Verantwortliche bestimmt, die das Erste-Hilfe-Material regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls ergänzen.


Betriebliche Ersthelferausbildung vs. Führerschein-Kurs

Wo liegt der Unterschied zwischen dem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein und der betrieblichen Ersthelferausbildung? Während der Führerschein-Kurs lebenslang gültig ist und nicht aufgefrischt werden muss, verliert man nach zwei Jahren die Bezeichnung als Ersthelfer im Betrieb, selbst wenn man zuvor geschult wurde. Zudem trägt der Teilnehmer die Kosten für den Führerschein-Kurs eigenständig. Seit 2015 werden in beiden Schulungsarten die gleichen Themen behandelt.

 

Konsequenzen bei Nichtbefolgung der Vorschriften

Arbeitgeber, die gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Benennung von betrieblichen Ersthelfern verstoßen, riskieren ernsthafte Konsequenzen. Verstöße können zu Strafen von bis zu 10.000 Euro führen, und im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber strafrechtlich belangt werden, wenn ein Mitarbeiter aufgrund fehlender Ersthilfeleistungen zu Schaden kommt.


Insgesamt zeigt sich, dass die Ausbildung und Bereitstellung von Ersthelfern im Betrieb nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiter ist.

 

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Ersthelfer im Mitarbeiterprofil hinterlegen und auf Startseite anzeigen

Für jeden Mitarbeiter können Sie im Mitarbeiterprofil auswählen, ob dieser als Ersthelfer qualifiziert ist und somit als Ansprechpartner für Kollegen dient. 
Diese Information wird auf dem persönlichen Dashboard zusammen mit den anderen Ansprechpartnern übersichtlich dargestellt. Im Notfall ermöglicht diese Funktion eine schnelle Identifikation der verfügbaren Ersthelfer.

 

 Ersthelfer Ansprechpartner im Mitarbeiterprofil 

 Ansprechparter auf persönlichem Dashboard 

 

Zertifikat im Profil abspeichern

Sie haben ebenfalls die Option, Dokumente im Mitarbeiterprofil hochzuladen. Durch das einfache Hinzufügen von Zertifikaten haben Sie jederzeit Zugriff auf die erforderlichen Nachweise. Dies verschafft nicht nur einen schnellen Überblick darüber, welche Mitarbeiter aktuell als Ersthelfer qualifiziert sind, sondern auch, wer eine Nachschulung benötigt.

 

 Ersthelfer Zertifikat Dokument in Mitarbeiterprofil 

 

Übersicht der Mitarbeiterstandorte

Bei mehreren Unternehmensstandorten weiß man nicht immer, wer gerade wo arbeitet. Damit jeder direkt Bescheid weiß, welcher Kollege und potenzieller Ersthelfer in der Nähe ist, zeigt die Telefonliste den aktuellen Standort der Mitarbeiter an. Mithilfe der Suchfunktion ist auf einen Blick zusehen, wer wo arbeitet. 

  Telefonliste mit Suche nach Standort  

 

Wenn Sie den Standort einer bestimmten Person wissen möchten, reicht es aus, mit der Maus über das entsprechende Profilbild oder den Namen zu fahren und das Personal-Fenster erscheint. Dort steht neben den Kontaktmöglichkeiten ebenfalls der aktuelle Standort. Im Notfall kann man die Ansprechpartnerliste auf dem persönlichen Dashboard öffnen und die Personal-Fenster der potenziellen Ansprechpartner abrufen. 

 

    Personalfenster mit Standort    

 

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Veröffentlichung

Do, 21. März 2024

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