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Jugendarbeitsschutzgesetz - Sichere Beschäftigung von Minderjährigen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche während ihrer Ausbildung und Beschäftigung besonderen Schutz genießen. Auszubildende sind oft noch minderjährig und somit von den Bestimmungen dieses Gesetzes betroffen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die man über das Jugendarbeitsschutzgesetz wissen sollte:

 

Geltungsbereich und Altersgrenzen

  • Das JArbSchG gilt für Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren. Auszubildende über 18 Jahren sind von den Regelungen nicht betroffen.

  • Neben der Ausbildung können auch andere bezahlte Beschäftigungen wie Nebenjobs, Praktika oder Gelegenheitsarbeiten unter die Bestimmungen des Gesetzes fallen.

 

Arbeitszeitregelungen

  • Jugendliche dürfen im Normalfall höchstens acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.

  • Eine Schicht, die die Gesamtzeit von Arbeit und Pause umfasst, darf nicht länger als zehn Stunden dauern.

  • Bei einer Arbeitszeit von über 4,5 Stunden müssen Minderjährige mindestens 30 Minuten Pause machen. Ab sechs Stunden Arbeitszeit beträgt die Pause mindestens eine Stunde, wobei die erste Pause spätestens nach 4,5 Stunden genommen werden muss.

  • Pausen dürfen nicht in der ersten oder in der letzten Arbeitsstunde genommen werden. 

  • Die Nachtruhe schreibt vor, dass zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn mindestens zwölf Stunden liegen müssen. Die Arbeit darf nur zwischen 6 und 20 Uhr stattfinden, wobei explizite Ausnahmen für Einrichtungen des Gaststätten- und Schaustellergewerbes gelten. 

  • Nachtarbeit ist in der Regel nicht erlaubt.

 

Arbeits- und Urlaubstage

  • Jugendliche haben in der Regel eine 5-Tage-Woche. In einigen Branchen wie der Gastronomie gibt es Ausnahmen, jedoch müssen mindestens zwei Samstage im Monat frei bleiben.

  • Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Alter. Während Volljährige bei einer 5-Tage-Woche nur 20 Urlaubstage haben, beträgt der Anspruch bei 15 bis 17-Jährigen zwischen 21 und 25 Tagen im Jahr.

 

Schutz für Berufsschule und Prüfungen

  • Auszubildende müssen für Berufsschule und Prüfungen, sowie einen Tag vor der Prüfung ohne Entgeldausfall von der Arbeit freigestellt werden.

  • Nach einem Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden oder im Blockunterrichtssystem mit mindestens 25 Unterrichtsstunden an fünf Tagen pro Woche müssen Azubis nicht zur Arbeit gehen, um den gelernten Stoff aus der Schule zu vertiefen.

  • Wenn der Auszubildende an zwei Wochentagen Berufsschulunterricht hat, gelten folgende Regelungen: Ein Schultag wird als ein ganzer Schultag gezählt, während für den zweiten Tag die gesamte Schulzeit einschließlich der Pausen berücksichtigt wird. Falls nach Einberechnung der Schulzeit an einem zweiten Tag noch Zeit zur Verfügung steht und sowohl die verbleibende Ausbildungszeit als auch die Anfahrtszeit in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen, kann der Auszubildende an diesem Tag weiterhin im Betrieb arbeiten.

 

Konsequenzen bei Verstößen

Die Einhaltung des JArbSchG wird von verschiedenen Behörden überprüft. Minimale Verstöße gelten bereits als Ordnungswidrigkeiten, welche zu hohen Bußgeldern bis zu 30.000€ führen können. Im Falle einer Straftat bei besonders schweren Verstößen kann auch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Wurde ein Arbeitgeber bereits drei mal zu einer Geldstrafe verurteilt, darf er keine Minderjährigen mehr beschäftigen.

 

Was Sie tun können

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist eine wichtige Grundlage, um die Gesundheit, Sicherheit und Bildung junger Menschen während ihrer Ausbildung und Beschäftigung zu schützen. Als Arbeitgeber ist es wichtig, sich mit den Bestimmungen dieses Gesetzes vertraut zu machen, um die Rechte und Schutzvorkehrungen der Auszubildenden besser zu verstehen und einhalten zu können. Um Ihnen die Einhaltung so einfach wie möglich zu gestalten und hohe Geldstrafen zu vermeiden, nutzen Sie die Zeiterfassung! 

 

Unser Produkt

Die Zeiterfassung ist nicht nur ein Werkzeug zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sondern auch Ihr Partner in der effizienten Verwaltung von Arbeitszeiten. Mit unserer benutzerfreundlichen Anwendung können Sie nicht nur die Arbeitszeiten Ihrer jugendlichen Mitarbeiter einfach und präzise erfassen, sondern auch die Produktivität und Effizienz in Ihrem Unternehmen steigern. 

 

Spezielle Pausenregelungen

Abweichende Pausenzeit- und Ruhezeitregelungen für Minderjährige werden automatisch berücksichtigt. Dabei ist festgelegt, dass in der ersten und letzten Arbeitsstunde keine Pause gemacht werden darf. Diese Regelungen stellen sicher, dass auch junge Teammitglieder während ihrer Arbeitszeit angemessen geschützt werden. Mit unserer Zeiterfassung können Sie sich darauf verlassen, dass die Vorschriften für Minderjährige problemlos eingehalten werden.

 

Berücksichtigung gesetzlicher Vertreter

Bei der Erfassung der Personaldaten haben Sie die Möglichkeit, gesetzliche Vertreter für Jugendliche anzugeben. Da Minderjährige bei wichtigen Entscheidungen rechtlich oft die Zustimmung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter benötigen, ist der Kontakt hilfreich. Bei Rückfragen oder in Notfällen haben Sie die Telefonnummer oder E-Mailadresse schnell zur Hand.

 

 Gesetzliche Vertretung 

 

Vermeidung eines negativen Stundenkontos

Um sicherzustellen, dass Auszubildende kein negatives Stundenkonto aufbauen, können Schuldaten bei deren Abwesenheit eingetragen werden. Dies stellt sicher, dass sie ihre vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit einhalten, selbst wenn sie aufgrund von Schulverpflichtungen vorübergehend abwesend sind.

 

 Abwesenheiten der Azubis  

 

Freistellung vor schriftlichen Abschlussprüfungen

Seit der Neuregelung im Januar 2020 müssen Auszubildende beispielsweise am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freigestellt werden. Um dieser Pflicht nachzukommen und gleichzeitig eine korrekte Weiterbezahlung sicherzustellen, bietet die Zeiterfassung die Option, Abwesenheiten mit entsprechendem Zeitabzug einzutragen. Dies gewährleistet, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Freistellungszeiten Ihrer Auszubildenden einhalten und rechtlich abgesichert sind.

 

 Arbeitszeit abziehen 

 

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Veröffentlichung

Mi, 16. August 2023

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