Reform des Arbeitszeitgesetzes: Gesetzentwurf inklusive elektronischer Arbeitszeiterfassung für Herbst 2026 angekündigt!

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Arbeitszeiten an Schultagen erfassen

Hat ein Auszubildender einen Schulausfall in der Berufsschule und muss stattdessen im Betrieb arbeiten, meldet er sich wie gewohnt zur Arbeit an. Je nach betrieblicher Regelung kann zusätzlich die Wegezeit zur Arbeitszeit angerechnet werden. Diese Anpassung nehmen berechtigte Personen z. B. der Vorsitzende oder Auszubildende selbst über eine Zeitkorrektur vor.

 

Die Zeiterfassung verarbeitet Arbeitszeiten an Berufsschultagen wie folgt: 

An einem Berufsschultag werden dem Auszubildenden zunächst z. B. 8 Stunden als Berufsschulzeit angerechnet. Meldet sich der Auszubildende an diesem Tag zusätzlich zur Arbeit an, erhöht sich die Gesamtarbeitszeit nicht über die Sollarbeitszeit hinaus. Stattdessen wird die Berufsschulzeit entsprechend reduziert.

 

  Zusehen ist die Wochenauswertung in der an einem Schultag 3 Stunden gearbeitet wurden und dadurch die Stundenanzahl für den Schultag auf 5 Stunden reduziert wurden.  

 

Die Arbeitszeit wird somit automatisch korrekt berechnet; lediglich die Wegezeit muss gegebenenfalls korrigiert werden. 

 

Eine Ausnahme besteht, wenn der Auszubildende sich bereits per App zur Arbeit anmelden darf, während er sich von der Berufsschule auf dem Weg in den Betrieb befindet. In diesem Fall zählt die Wegezeit bereits zur Arbeitszeit, sodass keine zusätzliche Korrektur erforderlich ist. 

 

BenutzerrollenSystemauswahl
  • Vorgesetzte

  • Personalsachbearbeiter

  • Personal-Moduladministratoren 

  • Administratoren

Laptop farbe-schwarzBrowser
Handy farbe-schwarzApp

 

berechtigte Person farbe-schwarz

berechtigte Personen

 

 

 

Wenn ein Auszubildender einen Schulausfall hat und sich zur Arbeit im Betrieb anmeldet, kann es abhängig von der betrieblichen Regelung für Auszubildende sein, dass zusätzlich eine Wegezeit angerechnet werden muss. 

 

Diese Anpassung nehmen berechtigte Personen, z. B. der Vorgesetzte oder der Auszubildende selbst, am nächsten Arbeitstag über eine Zeitkorrektur vor. Folgen Sie zum Erstellen oder Genehmigen einer Korrektur der Anleitung „Arbeitszeiten korrigieren“.

 


Miatrbeiter farbe-schwarz

Mitarbeiter

 

 

 

 

Laptop farbe-schwarz

Browser

 

 

 

Schritt 1: Zur Arbeit einloggen

Klicken Sie auf der Startseite Ihrer Zeiterfassung in der oberen Menüleiste auf den Play-Button neben der Uhrzeit. Anschließend wird die Arbeitszeit erfasst, bis Sie sich wieder von der Arbeit abmelden.

 

 Zusehen ist die Startseite der Zeiterfassung und farblich hervorgehoben ist die Urhzeit mit dem Play-Button 

 

Schritt 2: Wegezeit korrigieren 

Abhängig von der betrieblichen Regelung für Auszubildende muss gegebenenfalls zusätzlich eine Wegezeit angerechnet werden. Diese Anpassung nehmen berechtigte Personen, z. B. der Vorgesetzte oder der Auszubildende selbst am nächsten Arbeitstag über eine Zeitkorrektur vor. Folgen Sie dazu der Anleitung „Arbeitszeiten korrigieren“, um die Wegezeit entsprechend anzupassen.

 

Handy farbe-schwarz

App

 

 

 

Zur Arbeit einloggen

Tippen Sie auf der Startseite Ihrer App oberen rechts auf den Play-Button. Anschließend wird die Arbeitszeit erfasst, bis Sie sich wieder von der Arbeit abmelden. Wenn bereits auf dem Weg von der Berufsschule in den Betrieb die Arbeitszeit über die App erfasst wird, wird keine nachträgliche Korrektur der Wegezeit benötigt.

 

 Zusehen ist die Startseite der Zeiterfassung in der App und farblich hervorgehoben ist der Button rechts

 


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