Reform des Arbeitszeitgesetzes: Gesetzentwurf inklusive elektronischer Arbeitszeiterfassung für Herbst 2026 angekündigt!

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Pausen-Einstellungen

Innerhalb der digitalen Zeiterfassung können berechtigte Personen festlegen, ob Pauseneinstellungen für ihre Mitarbeiter verwendet werden sollen. Mit diesen Einstellungen können Sie global, pro Abteilung oder für einzelne Mitarbeiter festlegen, in welchen Zeiträumen Pausen genommen werden dürfen und wie lange diese dauern dürfen. Ein typischer Anwendungsfall ist, dass Mitarbeiter ihre Mittagspause zwischen 12:00 und 14:00 Uhr nehmen sollen und diese maximal 1 Stunde dauern darf.

 

Verstößt ein Mitarbeiter gegen eine der hinterlegten Regelungen, z. B. indem er länger Pause macht als erlaubt, wird dies als Pausenzeitverstoß erkannt. In diesem Fall erhalten sowohl der Mitarbeiter als auch dessen Vorgesetzter einen entsprechenden Hinweis.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Einstellung lediglich die zulässigen Zeiträume für die Pausenerfassung festlegt. Die Einstellungen zum automatischen Pausenabzug finden Sie separat unter „Automatischer Pausenzeitabzug“.

 

In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie die Pauseneinstellungen einrichten und an Ihre Anforderungen anpassen können.

 

 

berechtigte Person farbe-schwarz

berechtigte Personen

 

 

 

 

 

Diese Anleitung gilt für:

  • Administratoren

  • Modul- bzw. Personalmoduladministratoren

  • Personalsachbearbeiter 

  • Vorgesetzte mit entsprechenden Rechten

     

 

Schritt 1: Personalmodul öffnen 

Klicken Sie links in der geöffneten Modulauswahl auf Personal. 

 

 Zu sehen ist die Modulauswahl und farblich hervorgehoben ist Personal.

 

 

Schritt 2: Einstellungen öffnen 

Öffnen Sie die „Modul-Einstellungen“, indem Sie im geöffneten Personalmodul unten links darauf klicken.

 

 Zu sehen ist das Personalmodul, in dem der Button „Modul-Einstellungen“ farblich hervorgehoben ist.  

 

 

Klicken Sie im separaten Menü nacheinander auf „Zeiterfassung“, „Einstellungsübersicht“ und „Allgemein“.

 

 Zu sehen ist die geöffnete Modul-Einstellung, in der die Menüpunkte „Zeiterfassung“, „Einstellungsübersicht“ und „Allgemein“ farblich hervorgehoben sind.

 

 

 

Es öffnen sich zunächst standardmäßig Ihre eigenen Einstellungen. Klicken Sie auf den Bereich „Eigene Einstellungen“, um zwischen den „Globalen Einstellungen“, den „Abteilungs-Einstellungen“ und den „Mitarbeiter-Einstellungen“ zu wechseln.

 

 Zu sehen sind die Modul-Einstellungen. Farblich hervorgehoben ist der Bereich „Eigene Einstellungen“ mit dem Auswahlfeld zum Wechseln zwischen „Globalen Einstellungen“, „Abteilungs-Einstellungen“ und „Mitarbeiter-Einstellungen“. 

 

 

Öffnen Sie die Bearbeitungsansicht, indem Sie auf den Button „Einstellungen bearbeiten“ klicken. Anschließend können Sie die gewünschten Anpassungen vornehmen.

 

 Zu sehen ist die Modul-Einstellung und farblich hervorgehoben ist der Button Einstellung bearbeiten. 

 

 

Schritt 3: Einstellungen vornehmen 

Wenn Sie die Globalen Einstellungen oder Abteilungs-Einstellungen gewählt haben, wählen Sie zunächst die Abteilungen oder Mitarbeiter aus, für welche die neuen Einstellungen gelten sollen. Nach dem Speichern werden die ausgewählten Bereiche automatisch mit den neuen Einstellungen versehen.

 

 Zu sehen ist die Bearbeitung der Allgemeinen Einstellungen und farblich hervorgehoben ist das Auswahlfeld Abteilungen überschreiben.

 

 

 

Aktivieren Sie im Bereich „Pausenzeiten“ die Option „Pausenzeiten aktivieren“, um die Pausenregelungen festzulegen.

 

  Zu sehen sind die deaktivierten Pauseneinstellungen. Farblich hervorgehoben ist der Schieberegler. 

 

 

Anschließend können Sie die maximale Pausenlänge sowie den zulässigen Zeitraum für die Pause festlegen. Über den Button „Weitere Pause hinzufügen“ haben Sie zudem die Möglichkeit, mehrere Pausenregelungen für unterschiedliche Tageszeiten zu definieren. Macht ein Mitarbeiter außerhalb der festgelegten Zeiträume oder länger als erlaubt Pause, wird automatisch ein Pausenzeitverstoß erkannt. In diesem Fall erhalten sowohl der Mitarbeiter als auch dessen Vorgesetzter eine entsprechende Benachrichtigung.

 

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Vorgaben zu Pausenzeiten eingehalten werden müssen. 

 

Rechtlicher Hinweis: Gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gilt: „Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden.“

 

  Zu sehen ist die aktive Einstellung für Pausenzeiten.  

 

Klicken Sie auf den Button „Speichern“, um Ihre Änderungen zu übernehmen. Die neuen Einstellungen gelten anschließend ab der aktuellen Woche.

 

 Zu sehen sind die Buttons „Abbrechen“, „Zwischenspeichern“ und „Speichern“.

 


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