Reform des Arbeitszeitgesetzes: Gesetzentwurf inklusive elektronischer Arbeitszeiterfassung für Herbst 2026 angekündigt!

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Urlaubstagsberechnung für Weihnachten und Silvester

Müssen Angestellte für Weihnachten und Silvester Urlaub nehmen, wird in Unternehmen und Organisationen unterschiedlich gehandhabt. Beides sind keine gesetzlichen Feiertage. In der Zeiterfassung legen berechtigte Personen daher global fest, wie die Urlaubstagsberechnung für Weihnachten (24.12.) und Silvester (31.12.) erfolgt. Sie bestimmen dabei, ob ein ganzer Urlaubstag, ein halber Urlaubstag oder kein Urlaubstag abgezogen wird. 

 

Je nach Einstellung passt das System die Wochenarbeitszeit automatisch an: Wird ein ganzer Urlaubstag berücksichtigt, reduziert sich die Sollzeit um einen vollständigen Arbeitstag, bei einem halben Urlaubstag entsprechend anteilig. Dabei ist entscheidend, ob die Wochenarbeitszeit gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die Wochentage verteilt ist. Bei einer gleichmäßigen Verteilung nutzt das System den durchschnittlichen Stundenwert pro Arbeitstag. Bei einer ungleichmäßigen Verteilung orientiert sich das System an den individuell hinterlegten Stunden pro Tag. Wird kein Urlaubstag abgezogen, bleibt die Wochenarbeitszeit unverändert und muss vollständig geleistet werden.

 
Beispiel:
  • Ganzer Urlaubstag: 
    Arbeitet ein Mitarbeiter z. B. 40 Stunden verteilt auf 5 gleich lange Arbeitstage, reduziert sich die Sollzeit bei einem Urlaubstag automatisch um 8 Stunden. Bei einer ungleichmäßigen Verteilung z.B. montags bis donnerstags jeweils 9 Stunden und freitags nur 4 Stunden, reduziert sich die Sollzeit abhängig vom betroffenen Tag. Ein Urlaub am Montag reduziert die Sollzeit z.B. um 9 Stunden, ein Urlaub am Freitag dagegen z.B. nur um 4 Stunden.

  • Halber Urlaubstag:
    Hat ein Mitarbeiter bei einer gleichmäßigen Verteilung 8 Sollstunden pro Tag, reduziert ein halber Urlaubstag die Sollzeit um 4 Stunden. Bei einer ungleichmäßigen Verteilung, z. B. mit 9 Stunden am Montag, reduziert ein halber Urlaubstag am Montag die Sollzeit um 4,5 Stunden.

  • Kein Urlaubstag-Abzug:
    Wird die Einstellung „Kein Urlaubstag“ genutzt, bleibt die Wochenarbeitszeit unverändert. Der Mitarbeiter muss also z.B. seine vollständigen 40 Wochenstunden leisten.

 

In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wo Sie diese Einstellungen vornehmen.

 

berechtigte Person farbe-schwarz

berechtigte Personen

 

 

 

 

Diese Anleitung gilt für:

  • Administratoren

  • Modul- bzw. Personalmoduladministratoren

  • Personalsachbearbeiter 

 

 

Schritt 1: Personal öffnen 

Klicken Sie auf Modulauswahl und auf „Personal"

 

 Zu sehen ist die Modulauswahl. Farblich hervorgehoben ist „Personal“. 

 

Schritt 2: Modul-Einstellungen öffnen

Klicken Sie auf „Modul-Einstellungen“ und anschließend im separaten Menü auf „Urlaub“ und dann auf „Allgemein“.

 

 Zu sehen ist das Personalmodul. Farblich hervorgehoben sind „Modul-Einstellungen“ sowie die Punkte „Urlaub“ und „Allgemein“. 

 

 

Schritt 3: Einstellungen vornehmen

In den geöffneten Einstellungen finden Sie unter „Urlaubstagsberechnung für Weihnachten und Silvester“ die jeweiligen Optionen für beide Tage. Hier legen Sie fest, wie der 24.12. und der 31.12. jeweils berechnet werden sollen. Die Einstellungen können dabei für beide Tage unterschiedlich vorgenommen werden.

 

Wählen Sie aus, ob der Tag als ganzer Urlaubstag zählt, als halber Urlaubstag berücksichtigt wird oder gar nicht als Urlaubstag gilt. Entsprechend reduziert sich die Wochenarbeitszeit um einen ganzen Arbeitstag, anteilig um einen halben Tag oder bleibt unverändert. 

 

Beachten Sie, dass diese Einstellungen nur greifen, wenn Weihnachten oder Silvester auf einen regulären Arbeitstag fallen

 

 Zu sehen sind die Einstellungen für Urlaub. Farblich hervorgehoben sind die Optionen für Weihnachten und Silvester. 

 


 

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