Automatischer Pausenzeitabzug
In der Zeiterfassung können berechtigte Personen festlegen, ob für alle Mitarbeiter ein automatischer Pausenabzug gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgen soll.
Das bedeutet: Hat ein volljähriger Mitarbeiter mehr als 6 Stunden gearbeitet, ohne eine Pause manuell zu erfassen, werden automatisch 30 Minuten Pause von der Arbeitszeit abgezogen. Arbeitet ein volljähriger Mitarbeiter mehr als 9 Stunden ohne erfasste Pause, werden automatisch 45 Minuten Pause von der Arbeitszeit abgezogen. Bitte beachten Sie, dass für minderjährige Mitarbeiter abweichende gesetzliche Vorgaben gelten. Der automatische Pausenabzug passt sich in diesen Fällen entsprechend an.
Erfolgt jedoch eine eigenständige Pausenerfassung z. B. zweimal jeweils mindestens 15 Minuten oder einmal mindestens 30 Minuten am Stück, wird kein automatischer Pausenabzug vorgenommen. Beachten Sie, dass nur Pausen von mindestens 15 Minuten am Stück als gesetzlich anerkannte Pause gewertet werden.
| Arbeitszeit | Gesetzliche Pause für Erwachsene (ab 18 Jahren) | Gesetzliche Pause für Minderjährige (unter 18 Jahren) |
| Unter 4:30 Stunden | Keine gesetzliche Pause vorgeschrieben | Keine gesetzliche Pause vorgeschrieben |
| Ab 4:30 Stunden bis unter 6:00 Stunden | Keine gesetzliche Pause vorgeschrieben | Mindestens 30 Minuten Pause |
| Ab 6:00 Stunden bis unter 9:00 Stunden | Mindestens 30 Minuten Pause | Mindestens 60 Minuten Pause |
| Ab 9:00 Stunden | Mindestens 45 Minuten Pause | Mindestens 60 Minuten Pause |
Die genauen gesetzlichen Vorgaben zur Pausenregelung gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html. Die gesetzlichen Regelungen für Minderjährige sind zusätzlich in § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__11.html.
Rechtlicher Hinweis: Wenn Sie den automatischen Pausenabzug aktivieren, sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter die vorgeschriebenen Pausen tatsächlich machen konnte und gemacht hat. Im Streitfall müssen Sie dies nach aktuellen Gerichtsurteilen für jeden Mitarbeiter und jeden einzelnen Tag nachweisen können.
Die Nutzung dieser Einstellung empfiehlt sich daher insbesondere dann, wenn die Pausenzeiten klar geregelt und leicht nachvollziehbar sind, zum Beispiel, wenn Mitarbeiter ihre Pause regelmäßig zur gleichen Zeit verbringen (z. B. in der Kantine). Alternativ können Mitarbeiter ihre Pausen selbst erfassen, indem sie sich aktiv in die Pause stempeln oder die manuelle Zeiterfassung nutzen.
Was passiert bei einer Arbeitsunterbrechung?
Wenn ein Mitarbeiter an einem Tag mehrfach ein- und ausstempelt, wird die Zeit zwischen den Arbeitszeiten automatisch als Pause gewertet, sofern die Unterbrechung nicht länger als 5 Stunden dauert. In diesem Fall erfolgt kein zusätzlicher automatischer Pausenabzug. Beträgt die Unterbrechung mehr als 5 Stunden, wird diese nicht als Pause gewertet und es erfolgt automatisch ein entsprechender weiterer Pausenabzug.
Wenn Sie den automatischen Pausenabzug für Ihre Mitarbeiter aktivieren möchten, folgen Sie den nächsten Schritten in dieser Anleitung.
Automatischen Pausenzeitabzug festlegen
![]() | berechtigte Personen |
Diese Anleitung gilt für:
Administratoren
Modul- bzw. Personalmoduladministratoren
Personalsachbearbeiter
Vorgesetzte mit entsprechenden Rechten
Schritt 1: Personal öffnen
Öffnen Sie das Modul Personal, indem Sie in der linken Modulauswahl darauf klicken.

Schritt 2: Modul-Einstellungen öffnen
Klicken Sie unten links im Personalmodul auf „Modul-Einstellungen“.
Öffnen Sie anschließend den Bereich Pause, indem Sie im Menü nacheinander auf Zeiterfassung, Einstellungen und Pause klicken.
Schritt 3: Automatischen Pausenabzug aktivieren
Aktivieren Sie in den geöffneten Einstellungen die Option „Automatischer Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten“.
Dadurch wird die Pause künftig automatisch nach den gesetzlichen Vorgaben abgezogen – z. B. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden. Beachten Sie, dass nur Pausen von mindestens 15 Minuten am Stück als gesetzlich anerkannte Pause gewertet werden.
Rechtlicher Hinweis: Wenn Sie den automatischen Pausenabzug aktivieren, sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter die vorgeschriebenen Pausen tatsächlich einhält. Im Streitfall müssen Sie dies für jeden Mitarbeiter und jeden einzelnen Tag nachweisen können.
Die Nutzung dieser Einstellung empfiehlt sich daher insbesondere dann, wenn die Pausenzeiten klar geregelt und leicht nachvollziehbar sind, zum Beispiel, wenn Mitarbeiter ihre Pause regelmäßig gemeinsam zur gleichen Zeit verbringen (z. B. in der Kantine). Alternativ können Mitarbeiter ihre Pausen selbst erfassen, indem sie sich aktiv in die Pause stempeln oder die manuelle Zeiterfassung nutzen.
Ein automatischer Pausenabzug wird in der Wochenauswertung am jeweiligen Tag entsprechend gekennzeichnet.
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